Was sind Kollektenbons?
Kollektenbons sind vorab bezahlte Bons, die Sie frei nach Belieben in die Kollektensammlungen unserer Gemeinde geben können.
Warum Kollektenbons?
Haben Sie sich nicht schon einmal gewünscht, Ihre Sonntag für Sonntag abgegebene Kollekte bei der Steuererklärung angeben zu können ?
Obwohl für gemeinnützige Zwecke bestimmt, bekamen Sie früher für Ihre Spende keine “Quittung“.
Ab jetzt erhalten Sie durch den Kauf der Kollektenbons eine Zuwendungsbestätigung, mit der Sie Ihre Lohn-/ Einkommensteuer mindern können.
Dies ist ein spezieller Service unserer Kirchengemeinde für Sie, um sowohl zielgerichtet Aufgaben der Kirchengemeinde zu unterstützen, als auch gleichzeitig Steuern zu sparen.
Wie sehen Kollektenbons aus?
Es gibt Bons im Wert von 1, 2, 5 und 10 €, die in Scheckkartenformat für unsere Gemeinde hergestellt worden sind.
Wie funktioniert das?
Ab einem Mindestbetrag von 20 € erwerben Sie Ihre Kollektenbons und erhalten über den Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung .
Sie können unter folgenden Möglichkeiten wählen:
1) Sie kaufen Ihre Kollektenbons direkt im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten
2) Sie bestellen Ihre Kollektenbons mit diesem Bestellschein und überweisen den Betrag auf das angegebene
Konto. (Bestellschein an die Evangelische Kirchengemeinde Langenhain im Taunus, Betreff: Kollektenbons,
Alt–Langenhain 41, 65719 Hofheim)
3) Sie übergeben Ihren Bestellschein mit dem entsprechenden Betrag in Form von Bargeld in einem Umschlag persönlich unserer Pfarrerin, Frau Genthe
oder einem Ihnen persönlich bekannten Mitglied des Kirchenvorstandes.
Ihre Kollektenbons erhalten Sie zusammen mit der Zuwendungsbestätigung zeitnah an Ihre angegebene Adresse zugeschickt oder ausgeliefert.
Ein Umtausch von Kollektenbons in Bargeld ist aus verständlichen Gründen nicht möglich!